Auf dieser Seite erhalten sie auch anonym die Möglichkeit einen Gesetzesverstoß intern oder extern gemäß dem HinSchG zu melden. Bitte lesen Sie in diesem Zusammenhang unsere Datenschutzbestimmung.
Strafbewehrte oder bußgeldbewehrte Verstöße können gemeldet werden. Hier besonders im Zusammenhang des Schutzes von Leben, Leib oder Gesundheit , des Schutzes der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane (§2 Abs.1 S.2 HinSchG) oder des Privatsphärenschutzes (§2 Abs.1 S.3o,p HinSchG). Details entnehmen Sie bitte (§2 HinSchG).
Ein Hinweisgeber genießt besonderen Schutz. Als Reaktion auf eine Meldung erfahren Sie keine Repressalien z.B. im Hinblick auf Kündigung oder negative Leistungsbeurteilung. Für Details verweisen wir hier auf das Verbot von Repressalien und die Beweislastumkehr (§36 HinSchG).
"Die hinweisgebende Person ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Meldung oder Offenlegung unrichtiger Informationen entstanden ist." (§38 HinSchG).
Sofern intern wirksam gegen etwaige Verstöße vorgegangen werden kann, verwenden Sie bitte vornehmlich eine interne Meldestelle.
Delmenhorster-Jugendhilfe-Stiftung
- Meldung nach HinSchG // VERTRAULICH -
Winterweg 12
27751 Delmenhorst
04221 / 58698117
Der Eingang Ihres Hinweises wird Ihnen innerhalb von 7 Tagen von dem:der Meldestellenbeauftragten bestätigt. Die Prüfung und Bewertung erfolgt innerhalb von 3 Monaten. Sie werden anschließend über die ergriffenen oder geplanten Folgemaßnahmen informiert, sofern dadurch interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden.
Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz haben Sie auch die Möglichkeit einer externen Meldung.