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Delmenhorster-Jugendhilfe-Stiftung

Die Delmenhorster-Jugendhilfe-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Stiftungszweck unserer gemeinnützigen Institution ist die Förderung und Unterstützung von Familien, Kindern und Jugendlichen.

Die Delmenhorster-Jugendhilfe-Stiftung wurde am 1.09.2005 gegründet und ist eine Nachfolgeeinrichtung des Jugendhilfezentrums, das sich in kommunaler Trägerschaft befand. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, gemeinnützig tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

Stifterin ist die Stadt Delmenhorst, die in erster Linie im Auge hatte, dass die Einrichtung flexibel und zeitnah Themen und Aufgaben der Jugendhilfe aufgreifen kann.

Stiftungszweck ist die Förderung und Unterstützung von Familien, Kindern und Jugendlichen, was wir in unterschiedlichen Arbeitsbereichen verwirklichen (siehe Leistungsangebot).

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Der Delmenhorster-Jugendhilfe-Stiftung geht es darum, Menschen Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten, also die positiven Stärken und Ressourcen zu nutzen, die in jeder Familie, in jedem Menschen vorhanden sind, zu nutzen und zu unterstützen, sodass ein zeitnahes Leben ohne Jugendhilfe möglich ist.

Aus der Tradition einer kommunalen Jugendhilfeeinrichtung entstanden, versteht sich die Stiftung als Serviceeinrichtung für die Jugendämter und kompetenter Partner in der Zusammenarbeit mit vielen unterschiedlichen regionalen Einrichtungen und Institutionen.